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Zwangsbehandlung
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Lesen Sie unbedingt diesen neuen Bericht – es kann jeden treffen!
Nachdem die Zwangspsychiatrisierung durch eine Leitsatzentscheidung des OLG Köln am 13. Nov. 2012 gesetzlich verboten worden war, hat der Bundestag leider am 17.01.2013 im Eilverfahren ein neues Gesetz erlassen, nach dem Zwangspsychiatrisierung wieder erlaubt ist. Offensichtlich haben entsprechende Lobbyisten in der Regierung (Psychiater) ihre Macht gezeigt.
Gegen dieses Gesetz vom 17.01.2013 gibt es bereits Widerstand, verschiedene Strafverfahren wurden eingeleitet. Darüber können Sie im Internet weiters lesen, Quelle:
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Wenn dieser Link nicht aufgeht, kopieren Sie in bitte und geben ihn bei Google ein.
Außerdem gibt es eine Möglichkeit, die Macht der Psychiater zu brechen.
Dazu lesen Sie hier bitte über ‚Die schlaue Patientenverfügung‘:
Schirmherrin dieser Patientenverfügung ist die Schauspielerin – aber lesen Sie selbst:
Aufgrund dieser schlauen Patientenverfügung verbieten Sie jedem Psychiater Sie überhaupt zu untersuchen! Sie können diese Patientenverfügung im Internet ausdrucken und auch bei Bedarf noch vervollständigen. Auch ein Betreuer kann dann nie mehr über Sie verfügen.
Allerdings empfehle ich Ihnen, diese Patientenverfügung bei einem Notar beglaubigen zu lassen. Wenn Sie diese selbst ausgedruckt haben und in der Gegenwart des Notars unterschreiben, kostet das etwa 30-50 Euro.