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Neues zu MCS
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Lesen Sie bitte die E-mail von Heilpraktiker Melhorn, die er zur Veröffentlichung auf meiner Homepage freigegeben hat:
Von: Wolf-Alexander Melhorn [wolf.alexander.melhorn@gmail.com]
Gesendet: Donnerstag, 23. August 2012 15:31
An: Erika Thurner (ET)Klage auf volle Rente wegen MCS (Quecksilbergeschädigt)
Zum Thema ‚Klage auf MCS‘ weise ich darauf hin, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (CDU) durch das neue Sozialgesetzbuch vom 10. Dezember 2008 erreicht hat, dass solche Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben können!
Wer dagegen anklagt, füttert eine Scheinjustiz – vom Richter über den Anwalt bis zum Gutachter! – denn jede Klage, die einen Sachverhalt vorbringt, der nicht mit der ‚herrschenden Lehre‘ übereinstimmt – also letztlich nur von einem Gegengutachten als strittig hingestellt wwerden muss! – hat keine Aussicht auf Erfolg! Das hat der Gesetzgeber in den ‚Versorgungsmedizinischen Grundsätzen‘ (VersMEDY) so bestimmt!
Dabei ist der Ärzteschaft von der Politik eine besondere Rolle zugewiesen worden. Entscheidet sie bei der Begutachtung eines Falles doch heute allein über die Frage der „Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs“. Da mag der gesunde Menschenverstand dann keinen Zweifel haben, äußert ihn der ärztliche Sachverständige, ist der Fall letztlich anspruchsmäßig für die Beklagten immer vom Tisch.
Denn die Verordnung bestimmt in Teil C 2:
„Grundlage für die medizinische Beurteilung sind die von der herrschenden wissenschaftlichen Lehrmeinung vertretenen Erkenntnisse über Ätiologie und Pathogenese. Es genügt nicht, dass ein einzelner Wissenschaftler oder eine einzelne Wissenschaftlerin eine Arbeitshypothese aufstellt oder einen Erklärungsversuch unternommen hat. Es kommt auch nicht allein auf eine subjektive Auffassung der beurteilenden Person an.“
Im Klartext: Ein gutwilliger Gutachter kann heute gutachten, was er will! Wenn es nicht der ‚allgemeinen Lehre‘ entspricht, die wiederum von den maßgeblichen Ärzten bestimmt wird, die sich ihrerseits natürlich an den Interessen Dritter orientieren! – so hat er damit zwar sein Geld verdient, aber die Klage wird aussichtslos bleiben. Nur hat der Betroffene danach möglicherweise wenigstens das zweifelhaft ‚gute‘ Gefühl, in der Sache eigentlich richtig gelegen zu haben. Recht aber bekommt er deshalb nicht. Das Gericht darf der Klage nach dem Wortlaut der Verordung nicht stattgeben!
Unter solchen prozessualen Voraussetzungen wird einem Betroffenen also in Wahrheit natürlich ein ordentliches Verfahren schon vom Gesetzgeber verweigert. Ich kenne Verfahren bei Berufserkrankungen, wo es regelmäßig so gelaufen ist! Wer nicht weiß, was die Beklagtenseite will, der wird nach meiner Erfahrung auf Dauer auch nicht zum Gutachter berufen, sondern hat allenfalls Alibifunktion für eine Scheinrechtsstaatlichkeit! Wer Gutachter werden möchte, der weiß das ebenso, wie die, die ihn berufen! Geschäfte laufen heute nun mal so!
Die Bürger denken immer naiv, es betreffe nur einige wenige Ausnahmefälle. Ein gewaltiger Irrtum! Es gilt vor allem auch für alle, die einen Impfschaden erlitten haben, wie ADS, ADHS, Hör- und Sehschäden und Nervenschäden vieler Art. Eine insgesamt gewaltige Dunkelziffer von Geschädigten, die teilweise allerdings nicht mal wissen, dass sie ihren Schaden durch die Impfung erlitten haben, weil die Schulmedizin diese Zusammenhänge auf Betreiben der Politik und der Pharmaindustrie bewusst leugnet.
Im Internet habe ich unter ‚Impfschadenfall Nancy‘
http://www.melhorn.de/ImpfschadenfallVIII/index.htm
‹Falls dieser Link nicht richtig aufgeht, kopieren Sie ihn bitte und geben Sie ihn bei Google ein. Inge Kroth›
derzeit den Rechtsstreit Nancy vor dem Sozialgericht Dresden laufen. Unter Darlegung der Rechtslage habe ich mit Schriftsatz vom 16.08.2012 das Sozialgericht Dresden aufgefordert, die Verfassungsmäßigkeit dieser Verordnungsgrundsätze vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Es ist Verweigerung rechtlichen Gehörs, wenn bundesweit Betroffenen in der heutigen Praxis der Gerichte zugunsten der beklagten Versorgungsämter ein ordentliches Verfahren verweigert wird, nur damit der Staat und die Ärzteschaft den Impfgeschädigten keine Rente zahlen müssen, denn dadurch macht es der Staat vorsätzlich möglich, dass Ärzteschaft und Impfmittelindustrie weiterhin am Unglück von Betroffenen verdienen. Diesen Fall werde ich wegen Verletzung der Menschenrechte daher auch bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führen.
Ein Fall wie der obige der MCS-Kranken, wäre nach meinem Dafürhalten ebenso anzugreifen.
dipl.rer.pol. Wolf-Alexander Melhorn
Heilpraktiker