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Die Medien contra Berufsgenossenschaft
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Immer wieder wird im Fernsehen von den üblen Tricks der Berufsgenossenschaften und ihrer „bewährten“ Gutachter berichtet, mit denen die berechtigten Ansprüche beruflich Erkrankter abgeschmettert werden. Magazinsendungen wie KONTRASTE, WISO, PANORAMA, ZDF Reportage, WDR „markt“ u.a. recherchierten in den letzten Jahren schier unglaubliche Fälle.
So stellte MONITOR am 22. Mai 2003 in einer Sendung des WDR „Krank durch Arbeit“ den Fall des Ehepaares Theo und Inge Kroth der Öffentlichkeit vor.
Im Vorfeld wurde die Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft um ein Interview gebeten. Aber niemand der Herren wollte vor die Kamera (siehe Bericht von MONITOR im Internet).
MONITOR fragte schriftlich:
„Warum wurde von Ihnen als Beleg für die angeblich geringe Belastung des Ehepaares Kroth in Ihren Schriftsätzen und sogar vor Gericht ein Meßwert angegeben, der nachweislich im Nachfolgebetrieb (mit nagelneuen Maschinen, die kaum Per ausgasen) gemessen wurde?“Die Antwort des Hauptgeschäftsführers der TBBG, Dr. Bulla, vom 17.10.2002 (Auszug) an MONITOR lautete:
„….Die im Betrieb des Nachfolgers des Ehepaares Kroth gewonnenen Meßergebnisse sagen nichts zu den Betriebsverhältnissen aus, die im Betrieb des Ehepaares Kroth herrschten. Deshalb hat die Berufsgenossenschaft selbstverständlich in keinem ihrer Schriftsätze behauptet, dass die Messungen vom 09.01.1990 im Nachfolgebetrieb ein Beleg für die geringe Belastung des Ehepaares seien.“
Ach, ja?
Ist dies nicht die knochenerweichende Ausrede eines ausgefuchsten Juristen?Natürlich hat die Berufsgenossenschaft dies nicht wortwörtlich in ihren Schriftsätzen behauptet. Da hat die Berufsgenossenschaft viel bewährtere Methoden um mit entsprechenden Formulierungen in ihren Schriftsätzen z. B. über Inge Kroth die Gutachter und Sozialrichter zu täuschen:
Man nimmt einfach die niedrige Messung vom 09.01.1990, die an der neuen Maschine des Geschäftsnachfolgers des Ehepaares Kroth gemessen wurde und bringt sie im nachträglich erstellten TAD-Bericht vom 04.08.1997 über Inge Kroth unter.Die Gutachter müssen natürlich annehmen, dass diese niedrige Messung Inge Kroth betrifft (die bereits ein halbes Jahr vor (!) dieser Messung ihre Berufstätigkeit aufgegeben hatte und somit nie an dieser Reinigungsmaschine des Geschäftsnachfolgers gearbeitet hatte).
Den Gutachtern, die aufgrund des getürkten Berichts der Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft das Risiko einer Lösemittelerkrankung bei Inge Kroth abschätzen sollen, wird mit dieser niedrigen Messung suggeriert, dass Frau Kroth keinen Einwirkungen von Lösungsmitteln ausgesetzt war.
Außerdem wird den Gutachtern listig verschwiegen, dass es eine aktenkundige Messung vom 25.3.1975 mit hohen Messwerten aus dem Betrieb des Ehepaares Kroth gibt.
Darüber hinaus täuscht dieselbe Textil- und Bekleidungs – BG mit einer gefälschten Aussage zu Lasten von Inge Kroth im Schreiben vom 04.10.2001 die Richter des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz!
In diesem Schreiben über Inge Kroth heißt es (Auszug): „Weiter möchten wir erwähnen, dass die einzige aktenkundige Messung vom 09.01.1990 im Nachfolgebetrieb durchgeführt wurde. Diese Messungen sind jedoch der einzige Anhalt für die Beurteilung der Exposition“.
Urkundsbeweis/Augenscheinnahme:
Schreiben der TBBG vom 04.10.2001 an LandessozialgerichtFür wessen Exposition, bitte?
Doch für die Exposition des Geschäftsnachfolgers Klasen und seiner Angestellten!
Was also hat diese Messung im Bericht über Inge Kroth verloren?Auch in diesem Schreiben vom 04.10.2001 an das LSG Rheinland-Pfalz unterschlägt die Berufsgenossenschaft die aktenkundige Messung vom 25.03.1975 aus dem Betrieb der Kroths mit den erhöhten Werten von 60 bis 70 ppm und 50 bis 60 ppm ! So dass man hier nicht nur von einer bewussten Täuschung der Richter ausgehen muss, sondern nach Meinung von Frau Kroth von Prozessbetrug.
Wie war doch noch die Aussage des Hauptgeschäftsführers der Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft an MONITOR ?
„….Die im Betrieb des Nachfolgers des Ehepaares Kroth gewonnenen Meßergebnisse sagen nichts zu den Betriebsverhältnissen aus, die im Betrieb des Ehepaares Kroth herrschten…“Und wieso stehen dann die Messergebnisse, die an der nagelneuen Maschine des Geschäftsnachfolgers gemessen wurden, in den Berichten über Inge Kroth?
Und wieso werden die erhöhten Messungen aus dem Betrieb der Kroths verschwiegen?
Nennt man Juristen, denen solche die Wahrheit verdrehenden und täuschenden Aussagen glatt über die Lippen gehen, nicht Winkeladvokaten?Einige Monate nach dem MONITOR- Beitrag vom 22. Mai 2003 „Krank durch Arbeit“ wurde im Koblenzer Sender am 18.09.2003 eine Sendung gebracht: „Berufskrank – was nun?“ Der Moderator, Herr Steffens, gab Frau Kroth Gelegenheit, ausführlich über das Verschwinden der 100 Seiten aus ihrer Sozialgerichtsakte zu sprechen.
Auch BRISANT strahlte am 17.10.2003 eine Sendung über das Ehepaar Kroth aus: „Krank durch Arbeit“.
Am 21. März 2006 brachte Frontal 21 ebenfalls einen Bericht über Menschen, die von den Berufsgenossenschaften abgelehnt wurden, u.a. auch über Inge Kroth – Titel: „Wenn Berufsgenossenschaften nicht zahlen“.
Der Mitschnitt der Sendung, den Frontal 21 Frau Kroth zuschickte, ist nicht identisch mit der ausgestrahlten Sendung. Offensichtlich musste der Film vor der Sendung noch gekürzt werden. Auf dem Band, das Frau Kroth vorliegt, äußert sich der Hauptgeschäftsführer der TBBG, Herr Dr. Bulla, sehr zynisch und im Ton abwertend:
„Das Ehepaar Kroth ist sehr bestimmend, was die Durchsetzung seiner eigenen Rechte angeht.“
Die Antwort der Kroths:
Und die Berufsgenossenschaft ist sehr bestimmend, was die Verweigerung dieser Rechte angeht.Müßig zu sagen, dass die Kroths während ihres ganzen Arbeitslebens nach dem Gesetz versicherte Mitglieder bei der Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft waren. Das alles zählt meist ab dem Moment nicht mehr, da man berufskrank geworden ist, dann ist man nur noch Gegner: Ein Gegner, der bei Anerkennung seiner beruflichen Schädigung Geld kostet – und das versucht man mit allen Mitteln – auch mit den schmutzigsten – zu verhindern.
Weitere Sendungen über die üblen Tricks der Berufsgenossenschaften:
WDR Panorama „Kampf um Witwenrente“ 18.11.2002
Plusminus ARD „Widerstand gegen Berufsgenossenschaft“ 18.02.2003
WDR MONITOR Beitrag 503 „Krank durch Arbeit“ 22.05.2003
WDR MONITOR „Krankheit durch Lösungsmittel – Ein dubioses Merkblatt und seine Folgen“ 22.07.2004
ZDF Frontal 21 „Verschleppen bis zum Tod“ 17.08.2004
Report Mainz ARD „Berufsgenossenschaft und Asbest“ 06.12.2004
WDR „markt“ „Asbest“ 10.01.2005
Kontraste ARD „Der Vollstrecker“ 24.03.2005
WDR „markt“ „Berufsgenossenschaft – Merkblatt verhindert Rente“ 02.05.2005
ZDF- Reportage „Endloser Gutachter Streit“ 12.03.2006
WDR 5 „Asbest“
„Der lange Schatten der Vergangenheit“ 22. Nov. 2006
Diese Auflistung von 14 Sendungen über die Machenschaften der Berufsgenossenschaften erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Viele weitere Berichte lesen Sie bei „Einführung“ unter Punkt 11: Was sagen die Medien?