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Wieso berufskrank?
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Im Chemiestaat Deutschland gibt es unzählige schlechte Arbeitsplätze, an denen Menschen durch die verwendeten toxischen Chemikalien erkranken.
Industrie und Arbeitgeber sind nicht an „sauberen“ Arbeitsplätzen interessiert, denn das würde den Profit schmälern: Profit aber ist oberstes Gebot! Lieber nimmt man in Kauf, dass Menschen erkranken.
Die Kosten für die Erkrankten wälzt man auf die Krankenkassen und Rentenkassen (oder auf die Erkrankten selbst) ab. So entfällt jeder Anreiz, die gefährlichen Arbeitsstoffe zu vermeiden oder weniger gefährliche zu entwickeln.
Den Erkrankten versucht man einzureden, sie seien Simulanten oder psychisch krank. Gutachter und Arbeitsmediziner, die von der Berufsgenossenschaft bezahlt werden, ziehen dieses Spiel knallhart durch. Geschätzte hunderttausend Erkrankte jährlich, Lackierer, Dreher, Friseure, Landwirte, Chemisch-Reiniger usw., haben dies am eigenen Leib erfahren müssen.
Die Anerkennung einer beruflich verursachten Erkrankung ist hochpolitisch und wird mit allen Mitteln verhindert. Eine einzige Anerkennung könnte einen Dammbruch bewirken und würde für die Chemie-Industrie große Einbußen bedeuten, die angeschuldigten Chemikalien müssten vom Markt genommen werden. Deshalb droht die Industrie mit Verlust von Arbeitsplätzen oder dem Ausweichen in Billiglohnländer. Dies aber würde die Steuereinnahmen des deutschen Staates erheblich mindern!
Da die Anerkennung von Berufskranken aus diesen Gründen politisch nicht gewollt ist, spielen auch die Sozialgerichte dieses üble Spiel mit.
Es gibt keinen Präzedenzfall, auf den sich andere Geschädigte berufen könnten.
Lässt aber ein Gericht im Ausnahmefall erkennen, dass es doch einer Anerkennung zustimmen will, bietet die Berufsgenossenschaft flugs einen Vergleich an.
Für Vergleiche aber gibt es weder eine Statistik, noch kann man sich auf einen Vergleich berufen.
Jeder beruflich Erkrankte steht also mit seiner Klage alleine vor dem Sozialgericht, ohne sich auf die Erkrankung weiterer Berufskranker stützen zu können.
Kommentar:
Wie sehr die Ablehnungen der beruflich Erkrankten durch die Berufsgenossenschaften die Allgemeinheit belasten, sehen Sie an folgenden Fakten: Nach Schätzungen von Abekra e. V. und der IG Metall haben die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen seit vielen Jahren
ca. 30 Milliarden Euro Kosten jährlich
aufbringen müssen, weil die Berufsgenossenschaften nicht entschädigen, was sie entschädigen müssten.
Dies ist nur möglich durch die Interessenverflechtungen zwischen einer mächtigen Industrie, den Berufsgenossenschaften, ihren willfährigen Gutachtern und einer korrupten Justiz – zu Lasten der am Arbeitsplatz Erkrankten.
Man wird als AbeKra-Vertrauensfrau oft gefragt, wieso beruflich Erkrankte in aller Regel in den Klageverfahren vor den Sozialgerichten scheitern, vor einem Gericht müsse doch Recht gesprochen werden?
Die Antwort könnte sein, dass ein großer Teil der Sozialrichter und auch der Gutachter und Rechtsanwälte Ex-Mitarbeiter der UVT (Unfallversicherungsträger) sind, also den Berufsgenossenschaften angehörten. Ist es da ein Wunder, wenn sie UVT-Lobbypolitik betreiben??? Welcher beruflich Geschädigte ist schon in der Lage, den beruflichen Hintergrund eines Sozialrichters, Gutachters oder Rechtsanwalts zu erfahren???
Wieso aber gelingt es einigen Geschädigten doch anerkannt zu werden? Nun – eine Versicherung – besonders eine Zwangsversicherung wie die Berufsgenossenschaft – kann natürlich nicht alle Geschädigten abweisen! Das würde ihrem gesetzlichen Auftrag widersprechen. Aber da auch hier der Profit im Vordergrund steht, wird eben nur ein verschwindend kleiner Teil der beruflich Erkrankten anerkannt.
Lesen Sie die Aussagen über deutsche Richter von Dr. Egon Schneider, früher Richter am OLG Köln:
http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682
„Hier hat sich ein Jurist über die Beschwerdetreppe hinauf gekämpft und erfahren, was Bürger ohne Rechtskenntnisse gleich nach dem ersten Tritt auf der ersten Stufe aufgeben lässt, und was dann dazu führt, dass es immer mehr Juristen gibt, die sich alles erlauben können, sogar schwerstes Unrecht mit einem Maß an krimineller Energie, für das normale Bürger Jahre hinter Gitter müssten.“ Quelle: www.justizirrtum.info
Eine weitere Aussage von Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger, Karlsruhe, in der „Deutschen Richterzeitung“, 9/1982, S. 325
„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln“
Anmerkung:
Leider wurde die Seite: www.justizirrtum.info vor einiger Zeit aus dem Internet entfernt.