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Was sind TAD-Berichte?
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Glaubt ein Arzt, dass ein Arbeiter berufskrank geworden ist und meldet der Berufsgenossenschaft diesen bösen Verdacht, geschieht meist erst einmal nichts. Fragt der Erkrankte nach Wochen oder Monaten dort nach, beauftragt die Berufsgenossenschaft ihren Technischen Aufsichtsdienst – genannt TAD, mit der Überprüfung des Betriebes, in dem der Arbeiter erkrankt ist.
Der TAD soll in dem betreffenden Betrieb die Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen überprüfen und untersuchen, ob ein Schadensfall eingetreten ist.
Wie solche TAD-Untersuchungen in der Regel ablaufen, soll am Beispiel eines erkrankten Bademeisters in einem öffentlichen Schwimmbad aufgezeigt werden:
Dieser Bademeister ist durch die Chemikalien, mit denen er mehr als 25 Jahre lang täglich beruflich umgehen musste, sehr schwer erkrankt. Es gab weder Schutzkleidung, noch gab man ihm auf sein Verlangen die entsprechenden Datenblätter der Chemikalien bekannt. Da der Bademeister wusste, dass er gegenüber der Berufsgenossenschaft beweispflichtig ist, recherchierte er im Internet und erfuhr, dass die täglich verwendeten Arbeitsstoffe hochtoxisch sind und deren Anwendung noch dazu strengstens verboten ist. Er listete diese Chemikalien nebst seinen Beschwerden auf und sandte dies an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Daraufhin gab der von der BG beauftragte TAD dem Betreiber des Schwimmbades den Termin der Überprüfung des Bades schriftlich bekannt (!). Diesem Schreiben lag auch die Liste des Angestellten mit den angeschuldigten Chemikalien bei.
Laut Zeugenaussagen hat der Betreiber des Schwimmbades sämtliche angeschuldigten Chemikalien in einer Nacht- und Nebelaktion aus dem Schwimmbad entfernt und in einem nahegelegenen Heizkraftwerk versteckt.
Als der TAD zur Betriebsprüfung erschien, waren keine toxischen Chemikalien im Schwimmbad vorhanden! Es wurde offensichtlich auch nicht nachgefragt, womit denn das Wasser aufbereitet und die Anlage täglich gereinigt wurde. Aufgrund des negativen TAD-Berichtes wurden die beiden vorliegenden Gutachten des Bademeisters, die seine schwere Erkrankung bestätigen, von der Berufsgenossenschaft als unzutreffend zurückgewiesen: Die Überprüfung des Schwimmbades habe ergeben, dass dort keine der angeschuldigten Chemikalien im Gebrauch seien.
Kommentar:
Die Berufsgenossenschaften haben als Versicherer durchaus ein eigenes Interesse im Versicherungsfall möglichst wenig oder gar nicht zahlen zu müssen. Die Krux ist, dass die Ermittlungen nicht von einer neutralen Stelle durchgeführt werden, sondern von den Berufsgenossenschaften selbst (TAD)!