Was sind BK-Ziffern?

Der Gesetzgeber hat in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) festgelegt, was Berufskrankheiten sind.

Diese Berufskrankheiten-Verordnung enthält u.a. eine Liste der bisher anerkannten Berufskrankheiten, die mit Ziffern bezeichnet sind, genannt BK-Ziffern. Zu jeder Ziffer gibt es ein Ärztliches Merkblatt, in dem der Hausarzt sich schlau machen kann, wenn er bei einem Patienten vermutet, dieser könne seine Erkrankung im Beruf erworben haben.

Derzeit unterscheidet man sechs Gruppen von Berufskrankheiten:

1. Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten

2. Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten

3. Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten

4. Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells

5. Hautkrankheiten

6. Krankheiten sonstiger Ursache

Mindestregelungsgehalt

§ 9 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz SGB VII ermächtigt die Bundesregierung, in der Berufskrankheiten-Verordnung solche Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. (Hervorhebung durch Frau Kroth.)

Kommentar:

Das Ehepaar Kroth war in seiner Chemischreinigung während der 26 Jahre Tätigkeit der Einwirkung von 48,6 t Perchlorethylen ausgesetzt, die durch die undichten Maschinen in den Laden ausgasten. Dies wurde der BG und dem Sozialgericht anhand von vorgelegten Rechnungen bewiesen und wurde auch nie bestritten.

Wer von der übrigen Bevölkerung wäre denn noch einer solchen Belastung ausgesetzt gewesen?

Herr Kroth wurde 2003 von der BG als berufskrank anerkannt, für das letzte Lebensjahr erhielt er sogar eine Rente mit einer MdE von 100%. Frau Kroth wurde dreimal abgelehnt, obwohl bei ihr dieselben Erkrankungen vorliegen wie bei ihrem Mann! Wo bleibt denn da die Logik?

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