Was sagt das Gesetz?

Art. 1 des Grundgesetzes sagt:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Kommentar:

Wie vertragen sich die Praktiken der Berufsgenossenschaften und deren Gutachter mit diesem Gesetz? Wird die Würde der beruflich Erkrankten nicht auf das Äußerste verletzt, wenn man ihnen weismachen will, sie seien Simulanten, Rentenjäger oder psychisch Kranke? Wird die Würde der beruflich Erkrankten nicht durch die Sozialrichter verletzt, die in den meisten Fällen ihre abweisenden Urteile sprechen, weil Anerkennungen von Berufskrankheiten politisch nicht gewollt sind?

Art. 2, Abs.2 des Grundgesetzes sagt:

Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Kommentar:

Wie vertragen sich die Praktiken der Industrie mit diesem Grundgesetz? Werden hier nicht täglich Menschen am Arbeitsplatz toxischen Stoffen ausgesetzt? Und wird es nicht billigend in Kauf genommen, dass Menschen an diesen hochgiftigen Arbeitsstoffen wie Asbest, Lösemittel, Harze, Metallstäube und –dämpfe, Pestizide, Konservierungsstoffe usw. erkranken? Und ist es nicht Fakt, dass diese am Arbeitsplatz Erkrankten trotz Klage vor den Sozialgerichten dann in ca. 95 % der Fälle nicht einmal entschädigt werden?

Wird dieses Grundgesetz nicht permanent und wissentlich verletzt?

Müssten die Väter des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 nicht im Grab rotieren, wüssten sie, wie dieses Gesetz andauernd mit Füßen getreten wird?

Art. 5 des Grundgesetzes sagt:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Kommentar:

Muss man die permanente Speicherung von Daten, die unter der fadenscheinigen Begründung der Terrorbekämpfung steht, nicht als einen Angriff auf dieses Gesetz sehen?

Gilt selbst der harmlose Bürger als ein möglicher Terrorist, der ständig von Kameras überwacht werden muss, dessen Mails gespeichert, dessen Telefonate abgehört, dessen Bewegungen durch Handyüberwachung überprüft werden kann?

Verstößt das Sammeln von Daten einer Suchmaschine wie GOOGLE sowie der Verkauf dieser Daten an interessierte Käufer nicht auch gegen den Datenschutz?

Ist die hiergezeigte Entwicklung sowie die Praktiken staatlicher Stellen bezüglich des Grundgesetzes und des Datenschutzes nicht Grund genug für die ernsthafte Besorgnis der Bürger dieses Staates

 

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