Nachtrag

Der Fairness halber sollen auf dieser Homepage nicht nur die Versäumnisse, sondern auch positive Entscheidungen der Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft und der Unfallkasse Rheinland-Pfalz aufgeführt werden:

1.

Wie bereits berichtet, wurde Theo Kroth im November 2003 vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz durch Vergleich als berufskrank mit einer MdE von 30 % anerkannt. Allerdings schritt die Krankheit nach Aufgabe des Berufes fort. Ein Verschlimmerungsantrag wurde im Oktober 2005 bei der TBBG gestellt. Diesem Antrag wurde im Mai 2007 stattgegeben. Die Rente wurde aufgrund der nunmehr auf 50 % angehobenen MdE neu berechnet.

Theo Kroth war im Juli 2006 vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse als Pflegefall Stufe 2 anerkannt worden. Die Pflegekosten, die bisher von der Pflegekasse der Krankenkasse getragen wurden, übernahm nunmehr die TBBG.

2.

Inge Kroth begleitete ihren Ehemann im März 2007 zu einem Gutachter und erlitt auf dem Weg dorthin einen Unfall, wobei es zu einem zweifachen Bruch der rechten Hand mit anschließendem Sudeck kam. Während Theo Kroth von einem Pflegedienst zu Hause betreut wurde, musste Inge Kroth sich einer REHA- Maßnahme unterziehen. Die Unfallkasse der Berufsgenossenschaft übernahm die Kosten für die REHA sowie für eine Haushaltshilfe, da Frau Kroth mehrere Monate nicht in der Lage war ihren Haushalt selbst zu versorgen.

Leider müssen diese Angaben erweitert und korrigiert werden:

Zu 1.

Theo Kroth verstarb im Januar 2008. Die Berufsgenossenschaft erbat bei Frau Kroth die Zustimmung zu einem pathologischen Gutachten. Diese Erlaubnis wurde von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht.

Das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz stellte bei Theo Kroth fest, dass der Tod 19 Jahre nach Berufsaufgabe durch die berufliche Lösemitteleinwirkung verursacht wurde. Die BG erkannte rückwirkend für das letzte Lebensjahr eine MdE von 100 % an. Frau Kroth erhält eine Witwenrente.

Zu 2.

Nach 236 Stunden Reha-Behandlung hatte Frau Kroth noch immer Einschränkungen beim Gebrauch der rechten Hand. Sie bat deshalb die Unfallkasse der Berufsgenossenschaft um eine Vorstellung bei einem Gutachter.

Wie die Unfallkasse sich aus Ihrer Verantwortung stahl, können Sie auf dieser Homepage lesen unter:

Der Unfall, der nicht versichert war