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Fazit
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Frau Kroth hat gekämpft und verloren. Es ist keine Schande, gegen einen solch übermächtigen Gegner zu verlieren. Dieser Gegner hat sich in allen Verfahren nicht ehrlich verhalten, er hat getrickst und gefälscht (siehe die Berichte weiter oben), sich nicht gescheut, falsche Angaben immer wieder anzuführen, obwohl Frau Kroth diese mit Beweisen widerlegt hatte. Er hat sich geweigert, die gefälschten TAD-Berichte zu korrigieren, so dass auch der zuletzt tätige Arbeitsmediziner sich darauf beruft. Diese Homepage schildert nachweislich die unschönen Vorgehensweisen der Berufsgenossenschaft und der Unfallkasse.
Frau Kroth fragt sich, was hat sie eigentlich erreicht? Sie hat zu dem (von ihr aufgedeckten) Verschwinden der 100 Seiten aus ihrer Sozialgerichtakte drei Entschuldigungsschreiben der Sozialgerichtsbarkeit erhalten! Immerhin – drei Entschuldigungsschreiben der Richter Binz, Barz und Heinz, das ist ein absolutes Novum! Wer kann das schon vorweisen?
Sie hat auch den Schlusskampf für die Anerkennung ihres Ehemanns geführt. Dass Herr Kroth nach seinem Tod für sein letztes Lebensjahr eine Anerkennung der MdE von 50% auf 100 % erhielt, hat sie nicht zuletzt ihrer eigenen Beharrlichkeit und Umsicht zu verdanken.
Alles in allem nicht all zu viel? Frau Kroth sieht das anders:
Wenn Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht!
Frau Kroth hat diesen Kampf um der Gerechtigkeit willen gekämpft. Der Vorwurf einer ihrer ersten Gutachter, er habe außer ihr noch mehr „Rentenjäger“ zu untersuchen, hat sie veranlasst in die Öffentlichkeit zu gehen. Sie hat eine eigene Homepage erstellt, sie hat einen Vortrag für die Freunde bei abeKra ausgearbeitet, sie hatte Fernsehauftritte in MONITOR, BRISANT, FRONTAL 21 und zweimal im KOBLENZER SENDER. Die Schilderung ihres eigenen Falles sollte die Bürger dieses Staates auf das Unrecht hinweisen, dass jährlich an Tausenden von beruflich Geschädigten begangen wird. Viele Tausende jährlich, die ihre Gesundheit im Chemiestaat Deutschland an schlechten Arbeitsplätzen durch Gifte verlieren und dann allein gelassen werden!
Frau Kroth wollte nicht stumm das Unrecht dulden, dass man nicht nur ihr selbst, sondern auch anderen Menschen angetan hat. Sie wollte diesen Geschädigten eine Stimme geben. Auch wenn ihre Stimme nicht allzu weit reicht (ihre Homepage wird vor allem von Betroffenen aufgesucht), aber besser nur Wenige erreichen, als stumm bleiben. Sie wollte jedem Einzelnen zeigen, dass man auch unzähligen anderen Geschädigten so übel mitspielt! Es sind viele Tausende jährlich, die an ihrem Arbeitsplatz mit toxischen Stoffen in Berührung kommen, die der Einwirkung von Giften ausgesetzt sind wie Asbest, Lösemittel, Harze, Metallstäube und -dämpfe, Pestizide, Konservierungsstoffe usw. Es sind viele Tausende jährlich, die neu erkranken – die glauben, im Falle einer beruflich bedingten Erkrankung bei ihrer Berufsgenossenschaft versichert zu sein. Die glauben, im Falle einer beruflichen Erkrankung eine Entschädigung oder eine Umschulung zu erhalten. Es sind viele Tausende jährlich, die man immer wieder hinhält – diffamiert – durch „Gutachter“ abweist. Nur einem verschwindend kleinen Teil wird das gewährt, was die Berufsgenossenschaften versprechen.
Nach Schätzungen von abeKra e.V. und der IG Metall haben die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen seit vielen Jahren ca.
30 Milliarden Euro Kosten jährlich
aufbringen müssen, weil Berufsgenossenschaften nicht entschädigen, was sie entschädigen müssten.
Sollte man die Berufsgenossenschaften nicht besser abschaffen? Sind sie nicht schuld an dem Desaster, in dem sich diese Kassen finanziell befinden?
Frau Kroth wird nicht weiter kämpfen. Sie ist jetzt 82 Jahre alt. Ihren Berufsunfall erlitt sie im Jahr 1979. Mehr als dreißig Jahre Enttäuschung über die Auseinandersetzungen mit der BG sind genug! Sie wird versuchen, die Zeit, die ihr noch bleibt, sinnvoll zu nutzen. Aber sie wird weiterhin beruflich Erkrankten zuhören, ihnen Mut zusprechen, sie bestärken weiter zu kämpfen.
Seinerzeit hatte sie beim Sozialgericht Koblenz einen Antrag gestellt, dass ihre und ihres Mannes Sozialgerichtsakten dem Landesarchiv Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt werden sollen. Zwar hatte das Sozialgericht dem Antrag schriftlich zugestimmt, die Aktenübergabe soll aber erst 30 Jahre nach Klageabweisung geschehen!
Erst nach 30 Jahren? Wenn keiner der Akteure mehr im Dienst ist?
Selbstverständlich wird Frau Kroth dem Landesarchiv die gesamten Akten – auch die ihres dritten Verfahrens bei der BG (die heute „Elektro Textil Feinmechanik“ heißt) – sofort übergeben!
Dann können interessierte Studenten und ihre Professoren nachvollziehen, wie in diesem Staat Menschen durch „Gifte am Arbeitsplatz“ krank gemacht werden. Vor allem aber, wie ihnen durch die unheilige Allianz von Berufsgenossenschaften, ihren willfährigen Gutachtern und den Sozialgerichten eine Entschädigung für ihre Erkrankung in ca. 95 % aller Fälle versagt wird.