Kategorie Neues Urteil des BGH
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Ein ehemaliger Pharma-Manager packt aus
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Nebenwirkung: Tod – Ein ehemaliger Pharmamanager packt aus – Pharmaindustrie erfindet Krankheiten zu vorhandenen Produkten
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BGH-Urteil zu Bestechung
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Ärzte dürfen Geldgeschenke von Pharmafirmen annehmen
Die Richter sprechen von „korruptivem Verhalten“, strafbar seien selbst hohe Provisionen von Pharmafirmen an Ärzte aber nicht. Damit bleibt ein gewaltiger Graubereich unverfolgt.
Eine Pharmareferentin verteilte Schecks an Kassenärzte. Die Mediziner verordneten dafür Präparate des Unternehmens. Nicht strafbar, urteilte der Bundesgerichtshof.© Tobias Has/DPA
Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Das entschied der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Richter sprechen zwar von „korruptivem Verhalten“ – dies sei jedoch nach geltendem Recht nicht strafbar...
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