Kategorie Hintergrundinfos
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Offener Brief an Prof. Konietzko
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Sehr geehrter Herr Prof. Konietzko,
Sie haben am 15.03.1999 als Direktor des Instituts für Arbeitsmedizin an der Universität Mainz ein wissenschaftliches Gutachten über meinen Ehemann Theo Kroth, Löhrstraße 109, 56068 Koblenz, geb. 09.09.1922, erstellt. Auftraggeber war die Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft in Augsburg.
Mein Mann war Textilreiniger der Ingeborg-Reinigung in Koblenz (1963-1989) und war nachweislich hohen Expositionen durch das von uns verwendete Lösungsmittel Perchlorethylen ausgesetzt, das durch die damals mangelhaften Reinigungsmaschinen in den Laden ausgaste. Ich selbst war bei der Erstellung der Anamnese für das Gutachten anwesend und habe mehrfach auf Ihre Fragen die Angaben meines Mannes bestätigen und ergänzen können.Das von Ihnen erstelle Gutac...
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Die Richterliche Unabhängigkeit
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Seit 1997 ist Frau Kroth Mitglied bei abeKra, Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter e.V.
Ab 2002 hatte sie als Vertrauensfrau von abeKra viele Kontakte mit anderen Geschädigten. Sie hörte deren Klagen zu, tröstete und machte Mut. Die meisten der beruflich Geschädigten erzählten von hanebüchenen Begründungen ihrer Klageabweisungen durch die Sozialgerichte. Für einen gesundheitlich Geschädigten, der aber weiterhin mit einem gesunden Menschenverstand begabt ist, sind die Urteile der Sozial- und Landessozialgerichte meist schlichtweg unbegreiflich. So wurde Frau Kroth immer wieder mit der Frage konfrontiert, was es denn mit der viel zitierten „Richterlichen Unabhängigkeit“ auf sich habe?
Ein Artikel in der umwelt-medizin-gesellschaft Zeitschrift Heft 1/2003 mag diesen Beg...
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Rechtsstaat nur Fiktion
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Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Wenn SCHULZE-FIEUTZ (DREIER, Grundgesetz, 2000, Art. 97 Rn. 33) von “Leisetreterei” spricht, dann ist das noch eine Verharmlosung. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel. Alles wird “kollegialiter” unter den Teppich des “Kernbereichs der richterlichen Unabhängigkeit” gekehrt.
Um das einmal aktenkundig zu machen, habe ich ein Dienstaufsichtsverfahren eingeleitet und “durchgezogen”. Mit einem Erfolg hatte ich von vornherein nicht gerechnet. Erwartet hatte ich jedoch eine Auseinandersetzung mit der Rechtslage...
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Skandal um Dr. Binz
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Das skandalöse Vorgehen der Behörden geht weiter:
Dr. Binz soll vor Gericht
Zwei aktuelle Artikel in der Trierer Zeitung bestätigen, dass gegen Dr. Binz Anklage erhoben wurde:
TRIER. Mehr als viereinhalb Jahre nach der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Trier nun Anklage gegen den Mediziner Dr. Peter Binz erhoben.
Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer am Morgen gegenüber 16vor. Dem bundesweit bekannten Nervenarzt wird vorgeworfen, „durch 15 rechtlich selbstständige Handlungen in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregte“, heißt es in der Anklageschrift...
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Wikipedia korrekt?
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In Wikipedia kann man momentan unter Berufskrankheiten lesen, dass 26 Prozent der beruflich Erkrankten von den Berufsgenossenschaften entschädigt werden! Das ist eine Quote, von der Berufskranke nur träumen können. Sieht die Wirklichkeit nicht leider ganz anders aus?
Von gut unterrichteter Seite war zu erfahren, dass die Quote von 26 Prozent Entschädigungen der BGen aus dem Jahr 1960 stammt! Diese Information gab mir meine langjährige und bestens unterrichtete Neurologin, Frau Dr. Kirstein.
Wie sagte doch jemand so treffend: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast!
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