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Inge Kroth verstarb am 05. Juli 2017 im Alter von 88 Jahren.
Bis zuletzt hat sie mit voller Tatkraft ihre Aufklärungsarbeit über Gifte am Arbeitsplatz fortgeführt.
Diese Homepage wird nun leider nicht weiter gepflegt, soll aber als Wissensdatenbank erhalten bleiben.
Sollten im Laufe der Zeit hier genannte Kontaktpersonen nicht mehr erreichbar sein oder Links zu Drittseiten nicht mehr funktionieren, so bitte ich das zu entschuldigen.
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
ich freue mich, dass Sie zu meiner Website gefunden haben.
In letzter Zeit werde ich oft von neuen Lesern meiner Homepage kontaktiert. Einige wollen von mir neutral arbeitende Gutachter wissen.
Andere sind verzweifelt, weil sie keine Ärzte finden, die ihnen ihre Beschwerden glauben. Da sie beruflich mit Chemikalien arbeiten, sehen sie einen Zusammenhang zwischen den verwendeten Giften und ihrer Erkrankung.
Die aufgesuchten Ärzte aber haben kein Verständnis, beschimpfen sie teilweise als Querulanten oder Rentenjäger, unterstellen ihnen Übertreibung, einige wollen sie sogar in die Psychiatrie einweisen.
Ich kann nur jedem dieser Leser dringend raten: bei Verdacht auf eine Schädigung durch beruflich verwendete Chemikalien dürfen Sie keinen normalen Arzt aufsuchen, da er nicht über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, sondern suchen Sie sich einen Umweltmediziner.
Geben Sie im Internet „Umweltmediziner“ ein. Sie können bereits bei Wikipedia lesen, wie umfangreich die zusätzliche Ausbildung als Umweltmediziner ist. Zudem bietet der Deutsche Bundesverband der Umweltmediziner e.V. (DBU) eine Suchfunktion zu Umweltmedizinern in Gesamtdeutchland an (sortiert nach PLZ).
Haben Sie dann einen Umweltmediziner in Ihrer Nähe gefunden, können Sie bereits vieles über seine Qualität erfahren, wenn Sie bei Google eingeben: Wer hat entspechende Erfahrung mit Umweltmediziner Dr…..?
Zumindest haben Sie die Möglichkeit – aufgrund einer erfolgten Untersuchung – weitere Gifte zu meiden. Lesen Sie dazu auch den Bericht auf dieser Homepage: Gifte in der Umwelt
Die Fortsetzung dieser Seite mit wichtigen Hinweisen finden Sie bei News. Dort lesen Sie auch die Ärzte-Information der DBU über MCS.
Nun aber zum eigentlichen Text dieser Seite:
Unzählige Menschen kommen an ihrem Arbeitsplatz mit toxischen Arbeitsstoffen in Berührung. Sie sind der Einwirkung von Giften ausgesetzt wie Asbest, Lösemittel, Harze, Metallstäube und –dämpfe, Pestizide, Konservierungsstoffe, usw.
Oft wissen sie und ihre Vorgesetzten nicht einmal, wie hochgefährlich diese Substanzen sind. Oder die Gefahr wird verharmlost – denn wer würde schon freiwillig täglich seine Gesundheit aufs Spiel setzen?
Bei der Herstellung von Produkten der chemischen Industrie fallen große Mengen toxischer Abfallstoffe an, die eigentlich teuer entsorgt werden müssten. Aus Gründen des Profits jedoch werden viele dieser Substanzen in andere Produkte „eingefügt“ und somit gewinnbringend veräußert. Beispielsweise werden sie der Textilindustrie als Textilveredelungsmittel verkauft.
Gesundheitsschäden der Verbraucher und der Umwelt werden billigend in Kauf genommen. Lesen Sie dazu unter Einführung: Wer ist Christel Brem? „Textilien – Gift auf unserer Haut – eine Tonne Textilien ½ Tonne Chemie“.
Immer neue Chemikalien wirft die Industrie auf den Markt: 50.000 bis 500.000 Tonnen jährlich.
Nach Veröffentlichungen von abeKra – Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter e.V. – wird im gewerblichen Bereich seit vielen Jahren mit mehr als 120.000 Gefahrstoffen hantiert, aus denen mehr als eine Million chemische Gemische und Verbindungen entstehen.Der Toxikologe Prof. Wassermann aus Kiel bestätigt, dass die Wissenschaft mehr als sieben Jahre benötigt, um die Wirkung einer einzigen Substanz auf den Menschen zu erforschen. Inzwischen sind nicht einmal 5000 Substanzen untersucht, aber mehr als 14 Mio. chemische Verbindungen im Chemical Abstrakt Service registriert. Man nimmt an, dass aber wesentlich mehr Substanzen produziert werden, die eben nicht alle registriert werden.
Die Natur hat unser Abwehrsystem nicht auf die Verarbeitung ständiger Mengen von Giften ausgelegt. Kein Wunder also, dass viele Menschen an ihrem Arbeitsplatz krank werden.
Sie erkranken an den Nerven, dem Immunsystem, sie erleiden Herz- und Hirninfarkte. Sie haben Haut-, Blut-, Herz-, Leber-, Nieren-, Muskel- oder Skelettschäden. Sie leiden an Erkrankungen der Atemwege, an Allergien, häufigen Entzündungen, MCS oder Krebs.
Wenn aber ein Arzt den Verdacht einer Berufskrankheit äußert und der Berufsgenossenschaft dies meldet, beginnt eine unendlich lange Geschichte.Bis hierher war der beruflich Erkrankte der Überzeugung, dass sein Arbeitgeber ihn gegen Arbeitsunfälle oder Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft versichert hat und diese Haftpflichtversicherung für die beruflich entstandenen Schäden aufkommt. Doch dazu muss erst einmal die entsprechende Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden.
Die Berufsgenossenschaft ist nach dem Gesetz verpflichtet, die Amtsermittlung durchzuführen. Laut eigener Aussage ist sie dabei nicht Partei, sondern an Recht und Gesetz gebunden.
Sie hat durch ihre Technischen Aufsichtsdienst-Beamten TAD-Berichte über die Einwirkungen von toxischen Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz des Erkrankten zu erstellen, die den Gutachtern zur Risikoabschätzung vorgelegt werden.
Es sind also die Berufsgenossenschaften selbst, die mit dem Ergebnis ihrer Ermittlungen bestimmen, ob sie zahlen müssen oder nicht. In der Regel werden diese TAD-Berichte so abgefasst, dass der Zusammenhang zwischen Arbeitsbelastung und Erkrankung nicht wahrscheinlich ist, so dass die von der Berufsgenossenschaft beauftragten Gutachter ihre Gutachten entsprechend abfassen.
Das erfuhr auch das Ehepaar Theo und Inge Kroth, das von 1963 bis 1989 in Koblenz eine eigene Textilreinigung hatte und durch die Lösungsmittel Perchlorethylen und Trichlorethylen schwer erkrankte.
Theo Kroth wurde schließlich – nach langem Kampf – Ende 2003 vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz durch Vergleich als berufskrank anerkannt. Er erhielt von der Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft (TBBG) eine Rente mit einer MdE von 30%, die später wegen Verschlimmerung auf 50% erhöht wurde. Nach seinem Tod 2008 wurde auf Verlangen der BG ein pathologisches Gutachten erstellt und eindeutig festgestellt, dass Theo Kroth an den Folgen der Berufskrankheit gestorben ist. Aufgrund dieses pathologischen Gutachtens musste die BG Theo Kroth rückwirkend für das letzte Lebensjahr eine Rente mit einer MdE von 100% zuerkennen.
Inge Kroth, die denselben Einwirkungen der Lösungsmittel ausgesetzt war und bei der dieselben Erkrankungen wie bei ihrem Ehemann von vielen Ärzten nachgewiesen wurden, kämpfte in drei Verfahren um ihre Anerkennung. Sie verlor auch ihr drittes Verfahren im Jahr 2009 aufgrund gefälschter TAD-Berichte der Berufsgenossenschaft und einer von der BG angegebenen Emissionsmessung, die gar nicht sie selbst betraf, sondern ihren Geschäftsnachfolger.