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Gifte am Arbeitsplatz
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Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, ich freue mich, dass Sie zu meiner Website gefunden haben.
Schauen Sie bitte gelegentlich wieder herein, denn die Website soll laufend ergänzt werde. Den neuen Bericht über "Giftige Weihnachtsbäume" finden Sie bei: "Gifte in der Umwelt"
Nun aber zum Text dieser Seite:
Unzählige Menschen kommen an ihrem Arbeitsplatz mit toxischen Arbeitsstoffen in Berührung. Sie sind der Einwirkung von Giften ausgesetzt wie Asbest, Lösemittel, Harze, Metallstäube und –dämpfe, Pestizide, Konservierungsstoffe, usw.
Oft wissen sie und ihre Vorgesetzten nicht einmal, wie hochgefährlich diese Substanzen sind. Oder die Gefahr wird verharmlost – denn wer würde schon freiwillig täglich seine Gesundheit aufs Spiel setzen?
Bei der Herstellung von Produkten der chemischen Industrie fallen große Mengen toxischer Abfallstoffe an, die eigentlich teuer entsorgt werden müssten. Aus Gründen des Profits jedoch werden viele dieser Substanzen beispielsweise der Textilindustrie als Textilveredelungsmittel verkauft. Gesundheitsschäden der Verbraucher und der Umwelt werden billigend in Kauf genommen.
Siehe dazu Christel Brem: "Textilien - Gift auf unserer Haut - eine Tonne Textilien ½ Tonne Chemie".
Nach Veröffentlichungen von abeKra - Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter e.V. - wird im gewerblichen Bereich seit vielen Jahren mit mehr als 120.000 Gefahrstoffen hantiert, aus denen mehr als eine Million chemische Gemische und Verbindungen entstehen.
Der Toxikologe Prof. Wassermann aus Kiel bestätigt, dass die Wissenschaft mehr als sieben Jahre benötigt, um die Wirkung einer einzigen Substanz auf den Menschen zu erforschen. Inzwischen sind nicht einmal 5000 Substanzen untersucht, aber mehr als 14 Mio. chemische Verbindungen im Chemical Abstrakt Service registriert. Man nimmt an, dass aber wesentlich mehr Substanzen produziert werden, die eben nicht alle registriert werden.
Die Natur hat unser Abwehrsystem nicht auf die Verarbeitung ständiger Mengen von Giften ausgelegt. Kein Wunder also, dass viele Menschen an ihrem Arbeitsplatz krank werden.
Wenn aber ein Arzt den Verdacht einer Berufskrankheit äußert und der Berufsgenossenschaft dies meldet, beginnt eine unendlich lange Geschichte.
Bis hierher war der beruflich Erkrankte der Überzeugung, dass sein Arbeitgeber ihn gegen Arbeitsunfälle oder Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft versichert hat und diese Haftpflichtversicherung für die beruflich entstandenen Schäden aufkommt. Doch dazu muss erst einmal die entsprechende Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden.
Sie hat durch ihre Technischen Aufsichtsdienst-Beamten TAD-Berichte über die Einwirkungen von toxischen Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz des Erkrankten zu erstellen, die den Gutachtern zur Risikoabschätzung vorgelegt werden.
Es sind also die Berufsgenossenschaften selbst, die mit dem Ergebnis ihrer Ermittlungen bestimmen, ob sie zahlen müssen oder nicht. In der Regel werden diese TAD-Berichte so abgefasst, dass der Zusammenhang zwischen Arbeitsbelastung und Erkrankung nicht wahrscheinlich ist, so dass die von der Berufsgenossenschaft beauftragten Gutachter ihre Gutachten entsprechend abfassen.
Theo Kroth wurde schließlich – nach langem Kampf – Ende 2003 vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz durch Vergleich als berufskrank anerkannt. Er erhielt von der Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft (TBBG) eine Rente mit einer MdE von 30%, die später wegen Verschlimmerung auf 50% erhöht wurde. Nach seinem Tod 2008 wurde auf Verlangen der BG ein pathologisches Gutachten erstellt und eindeutig festgestellt, dass Theo Kroth an den Folgen der Berufskrankheit gestorben ist. Aufgrund dieses pathologischen Gutachtens musste die BG Theo Kroth rückwirkend für das letzte Lebensjahr eine Rente mit einer MdE von 100% zuerkennen.
Inge Kroth, die denselben Einwirkungen der Lösungsmittel ausgesetzt war und bei der dieselben Erkrankungen wie bei ihrem Ehemann von vielen Ärzten nachgewiesen wurden, kämpfte in drei Verfahren um ihre Anerkennung. Sie verlor auch ihr drittes Verfahren im Jahr 2009 aufgrund gefälschter TAD-Berichte der Berufsgenossenschaft und einer Emissionsmessung, die gar nicht sie betraf, sondern ihren Geschäftsnachfolger.
Aktualisiert (Freitag, den 16. Dezember 2011 um 20:04 Uhr)



